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Coronavirus (COVID-19)

Griechenland: Keine Tests bei Einreise für Geimpfte mehr. PCL-Formular entfällt

Griechenland: Keine Tests bei Einreise für Geimpfte mehr. PCL-Formular entfällt

Ab Montag schafft Griechenland für Geimpfte die Pflicht ab, sich mit negativem Schnelltest oder PCR-Test auszuweisen. Ein EU-Impfpass reicht aus.

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Ungeimpfte Personen benötigen jedoch weiterhin einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der in den letzten 24 Stunden durchgeführt wurde. Diese Maßnahme gilt auch für geimpfte Passagiere, die in ihrem Land nicht mehr als vollständig geimpft gelten, weil sie keine Booster-Impfung erhalten haben.

Im Dezember führte Griechenland eine Maßnahme ein, wonach sich geimpfte Passagiere vor der Einreise durch einen negativen Test beweisen müssen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu vemeiden.

Ab dem 14. März wird das sogenannte PLF-Formular bei der Einreise nach Griechenland nicht mehr benötigt.

Onlineformular – bis zum 14. März

Alle Passagiere, die in Griechenland ankommen, müssen weiterhin ein Online-Formular (The Passenger Locator Form – PLF) ausfüllen, das spätestens 24 Stunden vor der Einreise in das Land (in englischer Sprache) eingereicht werden muss. Im Formular müssen folgedne Daten angegeben werden – wohin die Person reist, die Dauer ihrer vorherigen Aufenthalte in anderen Ländern oder die Adresse ihres Aufenthalts in Griechenland.

Nach dem Absenden des Formulars erhält jeder Passagier eine Bestätigungs-E-Mail über die Registrierung im Online-System und anschließend einen persönlichen QR-Code, der bei der Ankunft in Griechenland in gedruckter oder elektronischer Form (z. B. auf einem Handy) vorgelegt werden muss.

Ab Samstag, dem 5. März, schafft die griechische Regierung die Maskenpflicht im Freien ab. Sie empfiehlt jedoch weiterhin, an Orten mit vielen Menschen Mundschutz zu tragen.

Die Passagiere sollen das Onlineformular gründlich mit aktuellen und korrekten Daten ausfüllen. Bei fehlerhaften Angaben im Formular (nicht übereinstimmende Daten beim Check-in wie Flugnummer, Reisedokumentnummer …) können Fluggesellschaften dem Passagier das Einsteigen ins Flugzeug verweigern.

Fluggesellschaften und die Botschaft können die eingegebenen Daten nicht in das Online-Formular eingeben und bearbeiten und sind nicht verantwortlich für falsch ausgefüllte PLF-Formulare durch Passagiere.

Nur der Passagier selbst kann die bereits im System übermittelten Daten (nach erneuter Registrierung im PLF-Formular) bis zur Generierung des QR-Codes bearbeiten.

Personen mit Wohnsitz in Griechenland müssen außerdem das PLF-Formular mindestens 24 Stunden vor der geplanten Reise ausfüllen, bevor sie ins Ausland fahren. Die Verordnung ist seit dem 10. November 2020 in Kraft. Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch von allen Passagieren, die Griechenland verlassen, das Ausfüllen des PLF-Formulars und damit das Einreichen eines QR-Codes. Die Botschaft weist darauf hin und empfiehlt das Ausfüllen des PLF-Formulars auch für Personen, die keinen registrierten ständigen Wohnsitz in Griechenland haben.

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