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Asien

Südkorea lockert ab April Maßnahmen. Geimpfte keine Quarantäne

Südkorea lockert ab April Maßnahmen. Geimpfte keine Quarantäne

Mit Wirkung ab dem 1.4.2022 werden die Einreisebedingungen dank der Quarantäne-Ausnahme deutlich gelockert, was auch für Reisen zu touristischen Zwecken gilt.

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1. Ausnahme von der Quarantäne

Passagiere, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Quarantänebefreiung:

  • Vollständige Impfung mit von der WHO zugelassenen Impfstoffen: Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Janssen, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Covaxin, Covovax, Novavax

Gültigkeit von Mehrfachdosis-Impfstoffen und Einzeldosis-Janssen-Impfstoff: 14 – 180 Tage.
Gültigkeit der Booster-Impfung: keine Begrenzung

  • Registrierung im Q-Code-System und Erhalt eines QR-Codes
  • Die Ausnahme von der Quarantäne gilt nicht für Passagiere aus Pakistan, Usbekistan, der Ukraine und Myanmar
  • Passagiere, die ihren Impfpass zuvor bei der zuständigen Gesundheitsstation in Korea (Public Health Center) registriert haben, können ab dem 21.3.2022 von der Quarantänebefreiung profitieren.

2. Q-Code

Obligatorische Online-Registrierung für alle Fahrgäste unabhängig vom Reisezweck.

  • Q-Code ist ein System, das von der Korean Disease Control and Prevention Agency (KDCA) entwickelt wurde, um persönliche Informationen zu kontrollieren und den Check-in bei der Ankunft in Südkorea zu beschleunigen.
  • Benötigte Daten: Reisepass, Kontaktdaten, PCR-Test mit negativem Ergebnis max. 48 Stunden vor Abflug, Impfdaten

3. K-ETA

K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) ist eine obligatorische Online-Registrierung vor der geplanten Reise nach Korea, die für Ausländer aus visumfreien Ländern, einschließlich Österreich, bestimmt ist.

Grundinformationen über K-ETA:

  • Verlinkung: K-ETA
  • Gebühr: 10.000 KRW (nicht erstattungsfähig, Kartenzahlung)
  • Online-Antragsfrist: mindestens 24 Stunden vor Abflug
  • Durchschnittliche Wartezeit für die Genehmigung: 30 min – 1 h (kann auf 24 h verlängert werden)
  • Gültigkeit der erteilten Einreisegenehmigung: 2 Jahre (unbegrenzte Anzahl Einreisen)
  • Wer muss keine K-ETA beantragen: Inhaber von A-1-Diplomatenvisa, registrierte Einwohner oder Visuminhaber in Korea (unabhängig von der Art des Visums) während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis oder des Visums, Transferpassagiere

Alle ungeimpften Reisenden, die in die Republik Korea einreisen, müssen sich ungeachtet des PCR-Testergebnisses bei der Ankunft einer 7-tägigen Selbstisolierung/Quarantäne unterziehen. Diejenigen Passagiere, die bei der Ankunft COVID-19-Symptome aufweisen oder mit Kurzaufenthaltsvisum reisen, werden bei der Ankunft in einer der Testeinrichtungen auf das Vorhandensein von Coronavirus getestet, wo sie mit dem Bus direkt vom Flughafen transportiert werden und in Quarantäne auf das Testergebnis warten. Im Falle eines positiven Tests werden sie stationär behandelt oder zur Beobachtung im Pflegezentrum unter Quarantäne gestellt. Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt am siebten Tag nach der Ankunft um Mitternacht. Nach der Entlassung aus der Quarantäne stellen die koreanischen Behörden keinen Transport mehr aus den Quarantänezentren zur Verfügung, der Transport aus dem Zentrum muss von den Passagieren auf eigene Kosten organisiert werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass einige der Quarantänezentren auch einige Autostunden von der Hauptstadt Seoul entfernt sind und man sich nicht aussuchen kann, in welchem ​​Zentrum man sich aufhält.


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