Sicherheitspass – Gebühren, Ausstellungsdauer, Unterlagen, Gültigkeit
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Was ist das wichtigste Reisedokument? Reisepass natürlich. Ja, für viele Länder ist ein Personalausweis ausreichend. Schauen wir uns gemeinsam an, wie viel ein Reisepass kostet, wie lange es dauert, ihn auszustellen und wie viel Geld Sie für seine Ausstellung benötigen.
Inhalt
Welche Unterlagen sind bei der Austellung erforderlich?
- Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar; sollte Ihr Reisepass länger abgelaufen sein, gilt dies als „Kein Reisepass vorhanden“)
- Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Wie viel kosten Sicherheitspässe?
- Gewöhnlicher Reisepass: € 75,90 (5 Arbeitstage)
- Expresspass: € 100 (bevorzugt behandelt)
- Ein-Tages-Expresspass: € 220 (am nächsten Arbeitstag)
- Weiterer Reisepass (normale Zustellung): € 75,90
Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt?
Es gibt 3 Möglichkeiten um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:
- Expresspass (normaler Reisepass): Dieser Expresspass wird bei der Produktion und der Zustellung bevorzugt behandelt.
- Ein-Tages-Expresspass (normaler Reisepass): Ein-Tages-Expresspass wird Ihnen am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt.
- Notpass: Für besonders dringende Fälle wird weiterhin der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip).
Wie lange sind Sicherheitspässe gültig?
- gewöhnlicher Reisepass: 10 Jahre (Anm.: darunter fallen auch der Expresspass und der Ein-Tages-Expresspass)
- Weiterer Reisepass: max. 3 Jahre (private Gründe) bzw. max. 5 Jahre (berufliche Gründe)
- Notpass: Dieser wird für die Dauer einer Reise ausgestellt; max. jedoch für ein Jahr.
Wo erhalte ich einen Sicherheitspass?
Der Sicherheitspass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragt werden. Die Einbringung des Antrages ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich, welche den Antrag an die zuständige Passbehörde weiterleitet.
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