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Coronavirus (COVID-19)

Korean Air nimmt Direktflüge ab Wien nach Seoul wieder auf

Korean Air nimmt Direktflüge ab Wien nach Seoul wieder auf

Korean Air gab bekannt, dass die koreanische Fluggesellschaft die regulären Flüge Wien-Seoul wieder aufnehmen. Die Strecke wird ab dem 1. Juli 2022 mit einer Frequenz von drei Flügen pro Woche in Betrieb genommen.

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Auf der Strecke wird ein modernes Flugzeug vom Typ Boeing 787-9 Dreamliner mit einer Kapazität von 269 Sitzplätzen in zwei Reiseklassen – Economy und Business – eingesetzt.

Der Flug Nummer KE938 startet um 18:40 Uhr in Wien und landet am Folgetag um 11:50 Uhr (Ortszeit) in Seoul. Der Rückflug KE937 startet um 12:50 Uhr Ortszeit ab Seoul und landet am nächsten Tag um 11:50 Uhr unserer Zeit in Wien.

Aktuelle Einreisebedingungen nach Südkorea

Ab dem 21. März 2022 wird die Quarantänepflicht nach der Ankunft für Geimpfte Personen in der Republik Korea abgeschafft. Erforderlich ist ein PCR-Test (max. 48-Stunden) bei der Ankunft im Land und sich am nächsten Tag am Flughafen oder Testzentrum in der Nähe des Hotels einem PCR-Test nach der Ankunft unterziehen, und ein Antigentest am sechsten oder siebten Tag nach der Ankunft bleibt auch für geimpfte Personen gültig.

Ab dem 1. April 2022 wird die Quarantäne nach der Ankunft auch für Personen aufgehoben, die außerhalb der Republik Korea gegen COVID-19 geimpft wurden, aber der Impfpass muss vor der Abreise in das Land in das Online-System der Republik Korea hochgeladen werden. Die Republik Korea behält sich das Recht vor, die Anerkennung ausländischer Impfausweise zu verweigern, vorbehaltlich der Quarantäne- und Einwanderungskontrollbeamten bei der Ankunft. Nach der Anerkennung ausländischer Impfausweise wird den Passagieren über eine mobile App ein QR-Code zur Bestätigung der Impfung zugewiesen. Die Pflicht zu negativen PCR-Tests vor und nach der Einreise bleibt für alle bestehen.

Anweisung wie man den Impfnachweis hochlädt

Bitte beachtet, dass die Republik Korea nur Personen als vollständig geimpft ansieht, seit deren zweiten bzw. dritte Dosis des COVID-19-Impfstoffs nicht mehr als sechs Monate veralufen sind. Die Republik Korea erkennt auch Impfzertifikate nur für Impfstoffe an, die in der Republik Korea verwendet werden (Pfizer, AstraZeneca, Moderna und Janssen).

Für nicht geimpfte Personen und für Personen, die ihren Impfausweis nicht vor der Reise in das System hochladen, gilt weiterhin die verpflichtende 7-tägige Quarantäne nach Einreise, sowie die Verpflichtung zu PCR-Tests vor und nach Einreise. Ungeimpfte Passagiere mit der Befreiung von der Visumpflicht, die sich nur kurz aufhalten wollen, müssen sich auf eigene Kosten (ca. 770 Euro) einer 7-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen.

Im Falle einer Familie mit Kindern gilt, wenn die Eltern/Elternteile vollständig geimpft sind, die Kinder/das Kind jedoch nicht, automatisch die gesamte Familie als nicht geimpft betrachtet wird und muss sich einer obligatorischen 7-tägigen Quarantäne unterziehen.

Die koreanische Regierung hat eine allgemeine Empfehlung aufgehoben, nicht ins Ausland zu reisen. Ab dem 14. April 2022 wurde ein System von Reiseempfehlungen entsprechend dem Trend von COVID-19, Impfung der Bevölkerung usw. eingeführt. 22 Länder (darunter Singapur, Australien und die Niederlande) wurden in die 1. Stufe aufgenommen (sichere Länder ohne Einreisebeschränkungen mit einer Empfehlung, Maßnahmen gegen COVID-19 einzuhalten) 119 Länder (darunter Slowakei, Tschechien, Österreich, Ungarn, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich etc.) wurden in die 2. Stufe (Empfehlung, nicht zu reisen bzw. Reisenotwendigkeit zu berücksichtigen, Reisedauer und Einhaltung) aufgenommen Maßnahmen gegen COVID-19). Die Aufnahme von Ländern in das System der Reiseempfehlungen wird alle 3 Monate aktualisiert


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