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Frankreich: kein Impfnachweis, keine Maskenpflicht

Frankreich: kein Impfnachweis, keine Maskenpflicht

Ab dem 14. März sind Masken in Innenräumen in Frankreich nicht mehr obligatorisch, mit Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen. Private Unternehmen können das Tragen von Masken zur Pflicht machen.

Reklama

Die französische Regierung empfiehlt weiterhin das Tragen von Schutzmasken an Risikoorten und bei engem Kontakt mit Personen mit Krankheitssymptomen und Angehörigen der Gesundheitsberufe.

Auch beim Betreten von Bars, Restaurants, Sehenswürdigkeiten oder Seilbahnen muss ab dem 14. März kein Impfausweis mehr vorgelegt werden. Beim Betreten von Hochrisikobereichen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen ist weiterhin ein Impfachweis oder Test erforderlich.

Einreisebedingungen nach Frankreich

Gegen COVID-19 geimpfte Personen (ab 12 Jahren) können nach Frankreich einreisen und müssen ihre Impfung durch einen QR-Code (Covid-Pass) nachweisen. Ein negativer PCR-Test ist nicht erforderlich. Minderjährige unter 12 Jahren, die von volljährigen geimpften Personen begleitet werden, müssen keine Bescheinigung oder einen Negativtest vorlegen.

Ungeimpfte Personen müssen sich bei der Einreise nach Frankreich Folgendes vorlegen

  • einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden nach Ausstellung des Ergebnisses ist (gültig ab 29. November 2021)
  • oder ein COVID-19-Krankheitsbestätigungszertifikat, das mindestens 11 Tage und nicht älter als 6 Monate gültig ist.

Impfnachweis

Die Impfung mit von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen – Pfizer-BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson und AstraZeneca – ist anerkannt. Der Impfpass gilt als gültig, wenn ihr ihn 2 Wochen nach der zweiten Impfdosis von Pfizer, Moderna, AstraZeneca; 4 Wochen nach einer Einzeldosis des Johnson & Johnson-Impfstoffs; 2 Wochen nach einer Einzeldosis des Impfstoffs für Personen, die COVID-19 überwunden haben, nachweist.

Eeidesstattliche Erklärung

Bei der Einreise nach Frankreich ist es erforderlich, die ausgefüllte eidesstattliche Erklärung vorzulegen.

Wann ist Quarantäne obligatorisch?

Wenn der PCR-Test im Abflugland nicht durchgeführt werden kann, kann der Passagier bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat eine Ausnahmegenehmigung mit dem Titel „Ausnahme vom RT-PCR-Test“ beantragen. In diesem Fall wird er bei seiner Ankunft in Frankreich getestet und muss sich einer 7-tägigen obligatorischen Quarantäne in einer staatlich ausgewiesenen Einrichtung unterziehen. Nach der Quarantäne muss der RT-PCR-Test auf COVID-19 wiederholt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Im Falle von COVID-19-Symptomen muss sich der Passagier bei der Ankunft in der FR einer 7-tägigen Quarantäne unterziehen.

Wenn ihr nach Frankreich reist, empfehlen wir euch, sich im Voraus bei der Fluggesellschaft über die Bedingungen für das Einsteigen ins Flugzeug oder andere öffentliche Verkehrsmittel zu erkundigen.


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