Finnland Einreise – Geimpfte/Genesene und dazu negativer Test
Am 28. Dezember wurden die Kontrollen an den finnischen Binnengrenzen wieder aufgenommen und sie werden bis zum 16. Januar dauern. Alle Reisenden nach Finnland müssen einen Nachweis über die Impfung oder Überwindung der Krankheit vorlegen, der nicht älter als sechs Monate ist, sowie ein negatives COVID-19-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Der Antigen- und PCR-Test werden anerkannt.
Die Nachweispflicht gilt nicht für finnische Staatsangehörige und in Finnland ansässige Personen sowie für Personen, die aus zwingenden persönlichen Gründen oder aus überzeugenden Familienangelegenheiten in das Land reisen. Bis zum 31. Dezember 2021 entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses für Personen ab Jahrgang 2005 und ab dem 1. Januar 2022 für Personen ab Jahrgang 2006 oder später.
Einreise und Nachweise
Reisende müssen bei der Einreise nach Finnland Folgendes vorlegen:
- eine Bescheinigung über die vollständige Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff (mindestens 7 Tage nach der zweiten Dosis) und ein negatives Testergebnis nicht älter als 48 Stunden,
- oder eine Bescheinigung über die Überwindung von COVID-19 und die Verabreichung der ersten Impfdosis zusammen mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist,
- oder eine Bestätigung über Genesung nicht älter als 6 Monate zusammen mit einem negativen Testergebnis nicht älter als 48 Stunden
Passagiere, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht nach Finnland einreisen.
Bei weiteren Fragen empfehlen wir, sich direkt an den finnischen Grenzschutz unter [email protected] oder +358295420100 zu wenden, der die einzige Behörde ist, die befugt ist, die offiziell veröffentlichten Bedingungen für die Einreise nach Finnland auszulegen.
Weitere Informationen zum Grenzregime findet ihr auf der Website des finnischen Grenzschutzes.
Diese Maßnahmen gelten bis zum 16. Januar 2022.
Einreisebedingungen für Geimpfte
Personen, die über einen vollständigen Impfpass (7 Tage nach der zweiten Dosis) verfügen, müssen außerdem ein negatives COVID-19-Testergebnis nachweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Alle von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der WHO zugelassenen Impfstoffe sind anerkannt.
Der Impfausweis ist auf Finnisch, Schwedisch oder Englisch einzureichen.
Einreisebedingungen für Genesene
Personen, die COVID-19 innerhalb der letzten 6 Monate / 180 Tage überwunden haben, müssen einen negativen COVID-19-Test nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Einreisebedingungen für Kinder
Kinder unter 16 Jahren müssen sich keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen, kein negatives Testergebnis haben oder unter Quarantäne gestellt werden.
Grenzübergänge
An der finnisch-russischen Grenze sind der Grenzübergang Vartius von 8:00 bis 19:00 Uhr und der Grenzübergang Niirala von 9:00 bis 20:00 Uhr sowie die Grenzübergänge Nuiyamaa und Vaalimaa von 07:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Der Grenzübergang Imatra ist für den Personenverkehr gesperrt.
Die Beschränkungen gelten nicht für die Beförderung von Gütern oder für Personen, die aus dringenden und notwendigen Gründen die Grenze zu einem anderen Zeitpunkt als der reservierten Zeit überschreiten müssen.
Reisen innerhalb des Landes
Ohne Begrenzugen.
Transit- und Abflugbedingungen
Ohne Begrenzugen.
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