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Coronavirus (COVID-19)

Bulgarien schafft alle Corona-Masnahmen ab 1. April ab. Fur die Einreise Test/Impfung/Genesung erforderlich

Bulgarien schafft alle Corona-Masnahmen ab 1. April ab. Fur die Einreise Test/Impfung/Genesung erforderlich

Bulgarien wird alle Corona-Maßnahmen ab Freitag, dem 1. April 2022, aufheben. Auf dem Land wird die Maskenpflicht in Innenräumen oder ein Einreiseverbot für Ausländer aus Ländern mit hoher Covid-19-Inzidenz enden. Auch Bulgarien hat kürzlich aufgehört, Covid-Zertifikate zu verwenden, die als Nachweis für eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test gedient haben. Die Regierung begründete den Schritt mit einem stetigen Rückgang der Zahl neuer Coronavirus-Fälle. Im Land sind weniger als 30 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft, am wenigsten aus EU-Ländern. Zur Einreise ist weiterhin eine Testung / Impfung / Genesung bzw. EU-Covid-Pas erforderlich.

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Einreisebedingungen nach Bulgarien

Österreich gehört zu den Ländern der „roten Zone“. Für die Einreise wird ein 3G-Nachweis (EU-COVID-Zertifikat Grüner Pass oder ausgedruckt) benötigt. Die Einreise ist nur über bestimmte Grenzübergänge gestattet. Die Durchreise ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.

  • Getestet: Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests (nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden)
  • Geimpft: Nachweis über vollständige Impfung (letzte Teilimpfung vor mind. 15 Tagen, aber max. 270 Tagen). Eine Booster-Impfung ist sofort ab dem Tag der Impfung gültig.
  • Genesen: positiver PCR-Test muss älter als 11 Tage, aber nicht älter als 180 Tage sein

Keine Registrierung erforderlich.

Gültigkeit von digitalen EU-Covid-Zertifikaten

  • der digitale Impfpass ist 15 bis 270 Tage ab Datum der letzten Impfung gültig,
  • der digitale Boosterimpfpass ist ab dem Datum der Booster-Impfung unbefristet gültig,
  • Das digitale Zertifikat über Genesung ist 11 bis 180 Tage ab dem Datum eines positiven Ergebnisses gültig.

Wir empfehlen, die für die Einreise verwendeten Dokumente in englischer Sprache im Handy oder Tablet gespeichert und für jeden Fall auch gedruckt zu haben.

Das negative Testdokument muss immer den Vor- und Nachnamen der Person enthalten, die mit dem Identitätsdokument identisch ist, mit dem sie reist, den Namen des Labors, das den Test durchgeführt hat (Name, Adresse oder andere Kontaktdaten), den Ort und das Datum der Ausstellung und das Ergebnis z.B. (NEGATIV), wodurch das Dokument interpretiert werden kann.

Kinder unter 12 Jahren sind vom Nachweis einer Impfung oder eines negativen Tests oder eines negativen PCR-/Antigentests befreit.

Personen, die nach Bulgarien einreisen oder es durchqueren, müssen gleichzeitig bei den Grenzkontrollbehörden eine Erklärung abgeben, dass sie sich der Risiken von COVID-19 bewusst sind, auf eigene Gefahr reisen und sich verpflichten, die vom Minister für Bulgarien verhängten antiepidemiologischen Maßnahmen einzuhalten. Tun die Bürger dies nicht im Voraus, müssen sie bei der Einreise nach Bulgarien mit Verzögerungen rechnen. Das Formular ist in englischer Sprache verfügbar.

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