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Coronavirus (COVID-19)

Österreich hat Lockdown beendet

Österreich hat Lockdown beendet

Österreich beendete am Sonntag, 12.12.2021, den ab dem 22.11. gültigen Lockdown. Seit dem 13. Dezember 2021 kehrte das Land zum normalen Leben zurück. Geimpfte Touristen können Österreich wieder besuchen (außer Touristen aus Virusvariantengebieten wie Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe, Südafrika).

Reklama

Der seit 22. November geltende allgemeine Lockdown hat Wirkung gezeigt. Die Corona-Zahlen sinken, der Trend geht in die richtige Richtung. Die Bundesregierung und Bundesländer haben sich daher unter Einbeziehung von Expert:innen darauf verständigt, den allgemeinen Lockdown in Österreich unter bedachten Sicherheitsmaßnahmen wieder zu beenden – aber nur für Geimpfte und Genesene.

Bitte beachtet auch, dass die einzelnen Bundesländer jedoch individuell festgelegt haben, wie sie die Restriktionen im Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb lockern. Während in Tirol, Vorarlberg und im Burgenland die Betreiber dieser Einrichtungen wieder Gäste begrüßt haben, anderswo am 17. Dezember. Wien wird diesen Betrieb spätestens am 20. Dezember wieder aufnehmen. Weihnachtsmärkte dürfen wieder stattfinden, aber Imbissbuden werden ihre Waren bis zum Öffnungstag der gastronomischen Beschränkungen nicht verkaufen können.

Auch Unternehmer in Bergresorts freuen sich auf den leicht verspäteten Start der Wintersaison. In allen Innenbereichen müssen die Menschen FFP2-Atemschutzgeräte tragen, Restaurants und Bars müssen um 23:00 Uhr schließen, Nachtclubs und Pistenbars dürfen überhaupt nicht öffnen.

Österreich hat als erstes europäisches Land eine obligatorische Covid-19-Impfpflicht für alle Menschen ab 14 Jahren eingeführt. Diese Verpflichtung wird voraussichtlich im Februar in Kraft treten. 68,4 Prozent der Bevölkerung sind inzwischen geimpft

Maßnahmen in Österreich

Die Maßnahmen gelten bundesweit aber können von einzelnen Bundesländern verschärft werden:

  • obligatorische Atemschutzmaske FFP2 und ein Abstand von mindestens 2 m in allen geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Dienstleistungen mit engem Kundenkontakt können nur gegen Vorlage eines 2G-Dokuments (Impfnachweis für Geimpfte oder Genesene) erbringt werden
  • 2G gilt auch für Restaurants, außerdem sind beim Besuch eine Registrierung und das Tragen der Atemschutzmaske FFP2 erforderlich, diese dürfen nur bis 23:00 Uhr geöffnet sein.
  • Sportplätze: 2G gilt, beim Sport keine Nasenmundschutz erforderlich. Somit können Pisten von Personen, die einen Impf- oder Genesungsnachweis innerhalb der letzten 180 Tage vorlegen genutzt werden (mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren, diese brauchen keinen Nachweis vorzulegen.
  • Nachtclubs bleiben bis jetzt geschlossen
  • Kulturveranstaltungen können im Innenbereich bei Anwesenheit von bis zu 2000 Personen mit Sitzplatzzuteilung stattfinden, bei Veranstaltungen ohne Sitzplatzzuteilung ist bei Innenveranstaltungen die Teilnahme von bis zu 25 Personen möglich.

Die Ausnahme gilt (österreichweit) auch für Schwangere und Personen, die ein ärztliches Attest (in deutscher oder englischer Sprache) vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können, weil eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht. In diesem Fall genügt neben der oben genannten Bestätigung der Impfungmöglichkeit die Vorlage eines negativen PCR-Tests, dessen Entnahme nicht länger als 72 Stunden gedauert hat.

Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern etc.) dürfen diese Personen ihren eigenen Wohnbereich verlassen.

Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.


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