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Coronavirus (COVID-19)

Italien wird die Gültigkeitsdauer des COVID-Zertifikats von 12 auf 9 Monate reduzieren. Bei der Einreise negativer Test erforderlich

Italien wird die Gültigkeitsdauer des COVID-Zertifikats von 12 auf 9 Monate reduzieren. Bei der Einreise negativer Test erforderlich

Vom 6. Dezember 2021 bis 15. Januar 2022 ist es erforderlich, das sog. verstärkte COVID-Zertifikat der EU zu haben, um die Impfung oder Überwindung von COVID-19 nachzuweisen und um an alle sozialen, kulturellen, sportlichen Aktivitäten im Land, Eintritte in Museen, Restaurants, Bars, Kultur- und Sportveranstaltungen, Diskotheken tielnehmen zu dürfen. Nach dem neuen, ab 16. Dezember, muss man bei der Einreise einen negativen Test vorlegen. Dies gilt sowohl für Geimpfte als auch für nicht Geimpfte. Darüber hinaus müssen sich ungeimpfte Touristen einer 5-tägigen Quarantäne unterziehen.

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Einreisebedingungen für Italien ab 6. Dezember 2021

Welche Unterlagen werden für die Einreise benötigt?

Bei der Einreise nach Italien müssen Reisende aus Ländern der Kategorie C, einschließlich Österreich, folgendes vorlegen:

1. digitales COVID-Zertifikat der EU
Füllt das digitale elektronische Formular aus und sendet es ab


2. das digitale COVID-Zertifikat der EU muss eine der drei Bedingungen enthalten:

  • digitales COVID-Zertifikat der EU mit Impfbestätigung (gültig am 15. Tag nach Ende des EMA-anerkannten Impfzyklus; ab 15. Dezember – gültig für 9 Monate),
  • oder ein digitales COVID-Zertifikat der EU mit Testbestätigung (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden, außer bei Kindern unter 6 Jahren),
  • oder das digitale COVID-Zertifikat der EU mit COVID-19-Krankheitsbestätigung (nach Validierung der Krankheit, Validierung 180 Tage nach dem ersten positiven Test).

Dem EU-Zertifikat gleichgestellt sind auch die nationalen Zertifikate der EU-Staaten, Kanadas, Großbritanniens, Japans, Israels und der USA. Das Zertifikat kann in Papierform oder digital, in Italienisch, Englisch, Französisch oder Spanisch ausgestellt werden.

Ab 16. Dezember muss jeder Reisende zusätzlich einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen.

Wenn ihr nicht über eine der drei aufgeführten Arten des digitalen COVID-Zertifikats der EU verfügt, könnt ihr nach Italien einreisen, sofern:

  • ihr euch einer 5-tägigen Quarantäne an der Wohnadresse unterzieht, die ihr nach der Einreise in das Staatsgebiet der Präventionsabteilung des zuständigen örtlichen Gesundheitsamtes mitteilen;
  • Am Ende der fünftägigen Quarantäne führt ihr einen weiteren Molekular- oder Antigentest durch.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Durchführung eines Molekular- oder Antigentests befreit, jedoch nicht von der ggf. geltenden Isolationspflicht. Die Einreise von Minderjährigen im Alter von 6 bis 18 Jahren nach Italien aus einem Land der Kategorie C, einschließlich Österreich, ist mit einem COVID-Zertifikats erlaubt.

Regionale Unterschiede

Regionen können die Einreisebedingungen verschärfen. In einigen Städten bzw. in Innenstädten besteht auch eine Maskenpflicht im Freien.

Obligatorische Registrierung vor der Einreise nach Italien

Ab dem 24. Mai muss jeder Besucher vor der Reise nach Italien ein digitales elektronisches Formular, das sogenannte digital Passenger Locator Form (dPLF) ausfüllen und absenden. Das Kind kann mit einer erwachsenen Begleitperson angemeldet werden. Das Formular enthält grundlegende Informationen über die geplante Reise, die telefonische Kontaktaufnahme und den Wohnort in Italien.

Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars findet ihr auf der Website des italienischen Gesundheitsministeriums in englischer Sprache.

Nach Auswertung des Formulars erhält der Reisende eine E-Mail dPLF im PDF-Format und einen individuellen QR-Code, der bei dem Einsteigen ins Verkehrsmittel nachgewiesen werden muss (dies kann direkt vom Handy oder in ausgedruckter Form erfolgen). In Ausnahmefällen, wenn ihr keine Möglichkeit habt, das digitale elektronische Formular auszufüllen, könnt ihr dennoch eine ehrenwörtliche Erklärung (autodichiarazione) vorlegen:

Zum Downloaden:

ehrenwörtliche Erklärung in Italienisch

ehrenwörtliche Erklärung in Englisch

Maßnahmen im Land

Das sogenannte grüne COVID-Zertifikat ist das bei folgenden Aktivitäten / Eintritten zum Nachweis notwendig (auch für Kinder über 12 Jahre – gerechnet ab Geburtstagen):

  • alle Einrichtungen, in denen Catering-Dienste im Innenbereich angeboten werden;
  • für öffentliche Aufführungen, Sportveranstaltungen und Wettbewerbe, in Kinos;
  • Museen, kulturelle Einrichtungen, Ausstellungen;
  • Schwimm- und Wellnesszentren, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Mannschaftssportarten, Vergnügungsparks;
  • Festivals, Messen, Kongresse;
  • Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren (Indoor-Aktivitäten), die Maßnahme gilt nicht für Kinder-Ferienlager;
  • Glücksspiele, Wettbüros, Casinos, Bingospiele;
  • öffentliche Auditions;
  • Luftverkehr;
  • Schifffahrt, einschließlich internationaler Fähren;
  • Intercity- und Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr,
  • überregionaler Busverkehr, einschließlich Mietbusse mit Fahrer.

Die Bestätigung (einschließlich digitales COVID-Zertifikates der EU) wird für die angeführten Aktivitäten / Eintritte anerkannt:

  • auch nach der ersten Impfdosis, 15 Tage nach der Impfung bis zum Ende des Impfzyklus (bei einem Zweidosen-Impfstoff), nach Ende des Impfzyklus beträgt die Gültigkeit 9 Monate (mit EMA, Covishield, R -CoVI, Covid-19-Impfstoff anerkannt -rekombinant – von AstraZeneca lizenzierte Produkte);
  • ein negativer PCR- oder Antigentest, gültig für 48 Stunden;
  • zur Überwindung von COVID-19 (gültig für 6 Monate ab Genesung);

Das Dekret ändert auch die Parameter der regionalen Allokation basierend auf dem Risiko.

Vom 6. Dezember 2021 bis 15. Januar 2022 ist es erforderlich, das sog. verstärkte COVID-Zertifikat der EU zu haben, um die Impfung oder Überwindung von COVID-19 nachzuweisen und um an alle sozialen, kulturellen, sportlichen Aktivitäten im Land, Eintritte in Museen, Restaurants, Bars, Kultur- und Sportveranstaltungen, Diskotheken tielnehmen zu dürfen. Wenn ihr über ein Zertifikat verfügt, das die Impfung oder die Überwindung von COVID-19 bestätigt, müsst ihr kein neues herunterladen. Sieht Informationen zu den Bedingungen des COVID-Zertifikats der EU in Italien.

Das COVID-Zertifikat der EU, das die Impfung, die Überwindung von COVID-19 oder ein negatives Testergebnis bestätigt, erlaubt nur Hotelübernachtung und Verpflegung nur im Hotel, Fahrten mit der Bahn und mit dem öffentlichen Verkehr. Gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Die Maßnahmen gelten in allen italienischen Regionen.

Ganz Italien

  • ab 21. Juni wird die nächtliche Ausgangssperre in der weißen Zone komplett aufgehoben.
  • der Ausnahmezustand wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert;
  • ab 28. Juni wird die Maskenpflicht im Freien abgeschafft.
  • ab 1. September ist für den Transport per Flugzeug, Hochgeschwindigkeitszug, Schiff und Fähre (außer der Fähre von Messina zum italienischen Festland – Villa San Giovanni) in Fernbussen über die Grenzen der Region ein EU-Zertifikat erforderlich ( ausgenommen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können);
  • ab 15. Oktober müssen sich alle Mitarbeiter des öffentlichen und privaten Bereichs beim Betreten des Arbeitsplatzes mit einem grünen Zertifikat ausweisen, dem sog. green pass (die Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember);

Regionale Maßnahmen

Einige Gebiete oder Regionen können nach Einschätzung der örtlichen Situation die Einreise-/Aufenthaltsbedingungen verschärft werden.

Weiße Zone

Gilt für alle Regionen außer den unten angeführten. Der mildeste Modus mit allen erlaubten Aktivitäten.

Gelbe Zone

Gilt für die Regionen: Fruili Venezia Giulia, Autonome Provinz Bozen, Kalabrien

  • die Maskenpflicht auch im Freien,
  • mittlere Risikozone,
  • geöffnete Museen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Clubs und Ausstellungen (Kapazitätslimit ist vorgesehen, am Wochenende Reservierung erforderlich);
  • erlaubte Besuche von Verwandten und Freunden innerhalb der Region maximal einmal pro Tag, maximal vier Personen (Kinder sind nicht inbegriffen);
  • Geschäfte, Einkaufszentren auch am Wochenende geöffnet;
  • geöffnete Restaurants und Bars auch abends mit Verzehr im Freien, max. 4 Personen am Tisch (ausgenommen Mitglieder eines Haushalts),
  • Außenpools;
  • Outdoor-Gruppen- und Kontaktsportarten erlaubt (ohne Umkleidekabinen).
  • Ausgangssperre von 23.00 bis 5.00

Orange Zone

Mitlere bis hohe Risikozone

Gilt für Regionen: keine Region derzeit

Rote Zone

Gilt für einige Städte und Gebiete in Norditalien.

Mittelkritische Zone: In Italien gilt weiterhin der bis zum 31. Dezember 2021 verlängerte Ausnahmezustand. In Restaurants und Geschäften ist der Kunde verpflichtet, auf Anfrage seine personenbezogenen Daten (Name, Nachname, Anschrift, Telefonnummer) anzugeben.

Bei Nichteinhaltung von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 bzw. die Nichteinhaltung der auferlegten Verpflichtungen (auch für die sogenannten baci e abbracci, also in Italien beliebte Küsse und Umarmungen) kann mit einer Geldstrafe von 400-1000 Euro sanktioniert werden, dem Unternehmen (juristische Person) kann ein Tätigkeitsverbot von 5 bis 30 Tage erlassen eine Geldstrafe von bis zu doppelter Höhe verhängt werden. Die Geldstrafe wird vor Ort in bar bezahlt.

Skisaison 2021/2022

Ab dem 1. Januar 2022 tritt ein Gesetz in Kraft, das eine Haftpflichtversicherung für Skifahrer für Schäden durch Dritte (mit Ausnahme von Langläufern) einführt. Das Gesetz schreibt nicht vor, wo der Skifahrer die Versicherung abschließt. Gesetzesverstöße werden geahndet (Bußgeld 100-150 Euro und Entzug des Skipasses).

Regelungen in Bezug auf die epidemiologische Lage werden in Übereinstimmung mit den Maßnahmen in den Skigebieten entsprechend der Einstufung der Region in die Farbzone abgebildet. Im Allgemeinen gilt Folgendes:

  • sich mit dem sogenannten COVID-Zertifikat (auch beim Kauf eines Skipasses) ausweisen,

in der weißen und gelben Zone braucht man kein verstäkstes COVID-Zertifikat, das die Impfung oder die Überwindung von COVID-19 nachweist,

in der orangefarbenen Zone ist ein Nachweis mit einem verstärkten COVID-Zertifikat erforderlich,

folgende Aktivitäten in der roten Zone werden voraussichtlich ausgesetzt,
– das Tragen von Atemschutzmasken in Skiliften, in Kabinen, einschließlich Aus- und Einstiegspunkten, mit Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren,
– ein Verbot des Verzehrs von Speisen, Getränken und des Rauchens in Seilbahnen und Kabinen, einschließlich Aus- und Einstiegsstellen,
– mindestens 1 Meter Abstand halten,
– die erwartete Kapazität der Sesselbahnen beträgt 100 %, bei Verwendung der Windschutzscheibe 80 %, der Gondelbahnen 80 % (Fenster müssen geöffnet sein), im Notfall werden 100 % der Kapazitäten genutzt.

Seht euch die Übersicht der Aktivitäten für die einzelnen Zonen (weiß, gelb, orange) an, für die ihr den green pass (Basis oder verstärkt) braucht.


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