Frankreich verschärfte Maßnahmen. Negativer Test reicht nicht für Lokale
In Frankreich sind strengere Maßnahmen in Kraft getreten. Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, können keine Restaurants, Bars, Kulturveranstaltungen oder Sportveranstaltungen mehr besuchen. Sie werden nicht einmal mit Fernzügen reisen können.
Der Schritt erfolgte zu einer Zeit, als Frankreich einen sogenannten Impfpass einführte. Die Inhaber können nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind, und weiterhin am öffentlichen Leben teilnehmen. Der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests reicht nicht mehr aus.
Ausnahmen gelten zunächst für diejenigen Franzosen, die sich in naher Zukunft für eine Impfung entscheiden. Diese Gruppe kann das Ergebnis eines negativen Tests beim Zugriff auf die Dienste nachweisen.
Die Behörden hoffen, dass die Maßnahmen dazu beitragen, die Virus-Ausbreitung in einer Zeit zu bewältigen, in der die Fallzahlen im Land steigen.
Der Covid-Pass wird seit dem 21. Juli 2021 für den Eintritt in kulturelle Einrichtungen in Frankreich verwendet. Er umfasste Museen, Galerien, Theater, Kinos, Konzertsäle, Nachtclubs und den Eiffelturm. Ab dem 9. August forderten man ihn am Eingang von Restaurants, Cafés und Bars sowohl im Außen- als auch im Innenbereich. Er wurde auch von einigen Einkaufszentren, Zügen, Inlandsflügen und Krankenhäusern verlangt.
Einreisebedingungen nach Frankreich für österreichische Touristen
Gegen COVID-19 geimpfte Personen (ab 12 Jahren) können aus Österreich nach Frankreich einreisen, die ihre Impfung durch einen QR-Code (Covid-Pass) nachweisen müssen. Ein negativer PCR-Test ist nicht erforderlich. Minderjährige unter 12 Jahren, die von volljährigen geimpften Personen begleitet werden, müssen sich nicht mit einer Bescheinigung oder einem Negativtest nachweisen.
Ungeimpfte Personen müssen sich bei der Einreise nach Frankreich ausweisen
- ein negativer PCR-Test oder ein negativer Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden nach Ausstellung des Ergebnisses ist (gültig ab 29. November 2021)
- oder ein COVID-19-Krankheitsbestätigungszertifikat, das mindestens 11 Tage und nicht älter als 6 Monate gültig ist.
Impfnachweis
Die Impfung mit von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen – Pfizer-BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson und AstraZeneca – sind anerkannt. Der Impfpass gilt als gültig, wenn ihr ihn 2 Wochen nach der zweiten Impfdosis von Pfizer, Moderna, AstraZeneca nachweisen; 4 Wochen nach einer Einzeldosis des Johnson & Johnson-Impfstoffs; 2 Wochen nach einer Einzeldosis des Impfstoffs für Personen, die COVID-19 überwunden haben.
Ehrenerklärung
Bei der Einreise nach Frankreich ist es notwendig, sich mit einer ausgefüllten Einreiseerklärung auszuweisen.
Wan ist die Quarantäne obligatorsich?
Wenn der PCR-Test im Abflugland nicht durchgeführt werden kann, kann der Passagier bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat eine Ausnahmegenehmigung mit dem Titel „Ausnahme vom RT-PCR-Test“ beantragen. In diesem Fall wird er bei seiner Ankunft in Frankreich getestet und muss sich einer 7-tägigen obligatorischen Quarantäne in einer staatlich ausgewiesenen Einrichtung unterziehen. Nach der Quarantäne muss der RT-PCR-Test auf COVID-19 wiederholt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Im Falle von COVID-19-Symptomen muss sich der Passagier bei der Ankunft in der FR einer 7-tägigen Quarantäne unterziehen.
Wenn ihr nach Frankreich reist, empfehlen wir euch, sich im Voraus bei eurem Transportunternehmen über die Bedingungen für das Einsteigen ins Flugzeug oder in andere öffentliche Verkehrsmittel zu erkundigen.
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